Sichern Sie sich den Zugang zu modernen Therapien und profitieren Sie von neuesten medizinischen Erkenntnissen.
Genießen Sie als Privatpatient bei der DKV exklusive Vorteile: Vorsorge- und Gesundheitsprogramme, Fallmanagement, Hilfsmittelservice und zahlreiche Beratungsangebote rund um Ihre Gesundheit.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundversorgung, die für alle Versicherten gleich ist. Die Beiträge bemessen sich an der Höhe des Einkommens. Sie basiert auf einem solidarischen Prinzip: Alle zahlen in einen Topf ein; aus diesem werden die Ausgaben aller gedeckt. Das heißt, wer mehr einzahlt, dem stehen deswegen nicht automatisch verbesserte Leistungen zu.
Eine private Krankenversicherung bietet individuell wählbaren Versicherungsschutz. Die Beitragshöhe errechnet sich nach dem gewählten Tarif, dem eigenen Alter und Gesundheitszustand. Somit ist das System deutlich individueller.
Selbständige, Beamte und auch Freiberufler entscheiden selbst, wie sie krankenversichert sein möchten.
Auch Arbeitnehmer haben die Wahl: Zumindest, wenn Sie regelmäßig mehr als 64.350 Euro verdienen (aktuelle Versicherungspflichtgrenze), können Sie sich freiwillig privat absichern. Alle Arbeitnehmer, die weniger verdienen, müssen sich automatisch gesetzlich krankenversichern.
Nutzen Sie einfach die Krankenzusatzversicherungen der DKV. Dann sichern Sie sich ebenfalls Leistungen wie ein Privatpatient: Chefarzt und Einbettzimmer im Krankenhaus oder Eigenbeteiligung bei Zahnersatz werden so auch für gesetzlich Versicherte bezahlbar.
Rechnungen vom Arzt oder über z. B. Aufenthalte im Krankenhaus erhalten Sie persönlich und können diese dann bei Ihrem Versicherer einreichen. Die Rechnungen werden geprüft und Ihr Versicherer überweist die Erstattung der versicherten Leistungen auf Ihr Konto. Bei hohen Rechnungen für aufwendige Behandlungen können die Kosten auch direkt verrechnet werden. Dann müssen Sie keine großen Beträge auslegen.
Die monatlichen Beiträge richten sich nach dem gewählten Tarif, Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Die Beiträge orientieren sich nicht an Ihrem Einkommen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Nutzen Sie den Tarifrechner.
Bitte achten Sie auf Kündigungsfristen. Wenn Sie von der Gesetzlichen wechseln wollen, müssen Sie in der Regel zwei Monate im Voraus kündigen.
Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt maximal die Hälfte des durchschnittlichen Betrags der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser wiederrum wird gedeckelt durch den Höchstsatz, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.
Nein. Kinder oder andere Familienmitglieder müssen über separate Verträge versichert werden. Für Kinder und Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr sind die Beiträge deutlich niedriger.
Ja. Sie genießen auch im Ausland Schutz, bei Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR allerdings nur, sofern Sie sich nur zeitlich begrenzt dort aufhalten. Die Höhe der Erstattungen ist abhängig von der Tarifwahl.
Wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben, werden diese bei der Antragsaufnahme geprüft. Evtl. wird dann ein Risikozuschlag erhoben oder ein gewisser Leistungsumfang aus der Versicherung ausgeschlossen. In Einzelfällen kann die Versicherung auch abgelehnt werden. Dies muss jedoch für den Einzelfall geprüft werden. Bitte achten Sie darauf, alle Angaben wahrheitsgemäß und ausführlich zu gestalten.
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